Vielen Unternehmern ist bewusst, dass die richtigen Adressen der Grundpfeiler zum Erfolg einer Marketingaktion sind. Eine breite Auswahl an Adressen sollte in keiner Datenbank fehlen. Gerade für neue Unternehmen, die auf Neukundengewinnung angewiesen sind, ist es enorm empfehlenswert eine Mindestmenge an hochwertigen Adressen zu besitzen.
Zum Glück gibt es zahlreiche Möglichkeiten, in guter Qualität Adressen zu mieten oder zu kaufen. Ein Anbieter-Vergleich kann sich lohnen, um die beste Qualität zu einem moderaten Preis zu erhalten. Sich ein entsprechendes Adressen-Repertoire anzueignen ist also der erste Schritt, aber wie betreibt man damit rechtssicher und effektiv Marketing? Wir stellen verschiedene Adressmarketing-Optionen vor.
Adressen nutzen mit dem klassischen Werbebrief
Werbebriefmarketing sollte auf keinen Fall unterschätzt werden! Es ist ein ausgezeichnetes Medium zur Neukundengewinnung. Der potentielle Neukunde hat mit einem Brief, einer Broschüre oder gar einem Katalog etwas Materielles in der Hand um sich mit dem Unternehmen auseinander zu setzen. Man bleibt im Gedächtnis. So haben Werbebriefe ein breites Spektrum an Anreizen für den Kunden, aus dem sie schöpfen können. Die richtige Post kann mehrere Sinne gleichzeitig ansprechen, wie zum Beispiel durch eine Duftnote im Umschlag, ein qualitativ hochwertiges Papier oder ein reizvolles Design. Zusätzlich lässt sich der Empfänger persönlich mit Anrede kontaktieren, was Seriosität ausstrahlt.
Je aufwendiger jedoch die Werbesendung wird, desto weiter steigt der ohnehin schon stattliche Preis. Der Zusatz zum Werbe-Widerrufsrecht muss außerdem immer enthalten sein.
Bequem und schnell online
So ist es zum Beispiel möglich, Bilder, Animationen und Videos einzubetten, um die Aufmerksamkeit des Empfängers für sich zu gewinnen. Durch einen passenden Link zur eigenen Homepage ist der Empfänger direkt auf der gewünschten Plattform. Schneller geht’s nicht!
Doch tatsächlich ist Vorsicht geboten. Die E-Mail sollte immer übersichtlich bleiben und nicht mit Eindrücken überfüllt sein. Außerdem muss das Opt-In berücksichtigt werden, also das Einverständnis des Empfängers. Ohne Opt-In riskiert der Versender mitunter teure Abmahnungen. Leider ist eine Werbeeinwilligung nicht übertragbar und kann nicht mit Adressen eingekauft werden.
Einfach anrufen?
Allerdings empfiehlt es sich, die Mitarbeiter, die das Telefon übernehmen entsprechend auszubilden oder sich an eine qualifizierte Agentur dafür zu wenden. So kann schlechte Beratung und damit ein schlechtes Unternehmensimage vermieden werden. Durch eine seriöse Agentur verringert sich auch das Risiko geahndet zu werden, falls unerlaubt Personen kontaktiert werden, welche dem nie zugestimmt haben.
Telefonwerbung im B2C-Bereich ist, genau wie E-Mail-Werbung, ohne Opt-In nicht zulässig. Im B2B-Bereich genügt hingegen eine mutmaßliche Einwilligung.